Sicherheitsbescheinigung Teil A und Teil B

Bescheid zur Erteilung der Sicherheitsbescheinigung

Im Mai 2020 erhielten wir den Bescheid zur Erteilung der Sicherheitsbescheinigung Teile A und Teil B gemäß VO (EG) Nr. 653/2007. Die VEB als Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) bedarf für die Teilnahme am Eisenbahnbetrieb auf dem übergeordneten Netz (vgl. Definition in § 2 b AEG) eine Sicherheitsbescheinigung gemäß § 7a AEG.

Die ausgestellte Sicherheitsbescheinigung berechtigt die VEB zum Betrieb auf den regelspurigen, öffentlichen Strecken der Bundesrepublik Deutschland für die Betriebskategorie:

  • Güterverkehr, einschließlich der Beförderung gefährlicher Güter
  • Personenverkehr, einschließlich von Hochgeschwindigkeitsverkehr
Brief Sicherheitsbescheinigung